UPDATE: Erkrath, 16.03.2020

UPDATE: Erkrath, 16.03.2020 12.00 Uhr:

Liebe Eltern,

wie bereits in der Mail von Freitag angekündigt, bleibt ab kommenden Mittwoch (18.03.2020) die Schule vollständig geschlossen. Es gibt dann kein reguläres Betreuungsangebot für Ihr Kind. Lediglich für bestimmte Berufsgruppen wird es eine Notbetreuung geben. Dies gilt für Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere: Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Voraussetzung für das Anmelden in der Notbetreuung ist: beide Eltern sind oder ein alleinerziehender Elternteil ist in einem der oben genannten Bereiche tätig und diese Erziehungsberechtigten können keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren. Darüber hinaus gilt, dass die Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter Risikogebiete) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind Sie in der Verantwortung zu entscheiden, ob Ihr Kind betreut werden kann. Um diese Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie als Erziehungsberechtigte einen Nachweis über die Zugehörigkeit zu der o.g. Gruppe und Ihre Unverzichtbarkeit erbringen. Kontaktieren Sie uns am Dienstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr telefonisch in der Schule (02104/33545). Sofern dies schon geschehen ist, müssen Sie nicht noch einmal tätig werden. Ohne Nachweis kann keine Betreuung erfolgen. Bisher gibt es unklare Angaben bezüglich der Dauer der Schulschließung (Beginn der Osterferien oder Ende der Osterferien). Dies hat dann wiederum Auswirkungen auf die bisher angemeldeten Kinder der Ferienbetreuung. Sobald wir hier weitere Mitteilungen haben, informieren wir Sie umgehend. Abschließend haben wir noch eine Bitte: Sollte es in Ihrer Familie einen Verdachtsfall oder sogar einen Infektionsfall geben, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden dann mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen und weitere Schritte einleiten. Bei all der Aufregung wünschen wir Ihnen eine große Portion Gelassenheit und Zuversicht und passen Sie auf sich auf!

Mit freundlichen Grüßen

Katja Gebauer und das Team der GGS Sechseckschule

Kontakt:

Grundschule Sechseckschule
Trills 22
40699 Erkrath
02104 33545
info@sechseckschule.de